Teilnahme- und Haftungsbedingungen für Veranstaltungen der Be the Change Stiftung
1. Vertragsbestandteil
Diese Teilnahme- und Haftungsbedingungen finden Anwendung für alle Ausbildungen, Seminare, Netzwerktreffen, Festivals, Workshops oder sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend Veranstaltungen genannt) der Be the Change Stiftung. Sie sind Vertragsbestandteil zwischen der Be the Change Stiftung und der Teilnehmerin/dem Teilnehmer.
2. Datenschutz
Mit der Anmeldung ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann der Speicherung und Nutzung ihrer/seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ist bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.
3. Fotos, Videos, Tonaufnahmen oder ähnlicher Aufzeichnungen
Zum Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten ist die Anfertigung von Fotos, Videos, Tonaufnahmen oder ähnlicher Aufzeichnungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können nur durch vorherige schriftliche Zustimmung der Be the Change Stiftung gestattet werden. Verstößt die Teilnehmerin//Teilnehmer gegen dieses Verbot, kann sie/er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Soweit die Be the Change Stiftung selbst oder durch ihrerseits beauftragte Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung Fotos, Videos, Tonaufnahmen oder ähnlicher Aufzeichnungen anfertigt, erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer ihr/sein Einverständnis zu deren Anfertigung, Veröffentlichung und Nutzung in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung der Teilnehmerin/des Teilnehmers.
4. Wort- und Wortbildmarken, Unterlagen
Die Wort- und Wortbildmarken der Be the Change Stiftung sowie die Veranstaltungsunterlagen genießen urheberrechtlichen Schutz. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese Wort- und Wortbildmarken sowie weitere Marken und Kennzeichen ohne vorheriges schriftliches Einverständnis zu nutzen. Die Vervielfältigung der Veranstaltungsunterlagen ist nur für den privaten Gebrauch gestattet. Für darüber hinausgehende Verwendungen ist die schriftliche Genehmigung der Be the Change Stiftung einzuholen.
5. Minderjährige
Bei der Anmeldung Minderjähriger muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Aufsicht außerhalb der Veranstaltungszeiten wird nicht durch die Be the Change Stiftung gewährleistet und obliegt der/den begleitenden Person(en).
6. Veranstaltungsdurchführung und -erfolg
a) Die Be the Change Stiftung behält sich vor, angekündigte Veranstaltungen zu modifizieren sowie zeitliche oder örtliche Verschiebungen vorzunehmen. Ein solcher Wechsel berechtigt die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht zur Minderung der Veranstaltungsgebühr oder dem Ersatz weiterer Kosten.
b) Die Be the Change Stiftung behält sich vor, die Veranstaltung wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses, das nicht in ihrem Einflussbereich liegt (z.B. wegen höherer Gewalt, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse), abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung oder den Ersatz von eventuellen Kosten bzw. Arbeitsausfall oder sonstiger Schadensersatzansprüche für die Teilnehmerin/den Teilnehmer entsteht dadurch nicht. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
c) Soweit eine Veranstaltungsbeschreibung eine Zielstellung beschreibt, wird keine Zielerreichung garantiert.
d) Die Be the Change Stiftung haftet nicht für die Inhalte der Veranstaltung und/oder der begleitenden Unterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorliegt.
7. Weisungen und Anordnungen
a) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
b) Die Veranstaltungsleitung ist gegenüber den TeilnehmerInnen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
c) Jeder TeilnehmerIn haftet eigenständig für Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme an der Veranstaltung.
d) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
e) Vor der Veranstaltung muss der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Veranstaltungsleitung über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
f) Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
g) Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
8. Rücktritt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin
Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Anmeldung kostenlos storniert.
Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren berechnet, sofern ein Alternativtermin vereinbart wird. Andernfalls entstehen Stornokosten in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.
Bei späteren Absagen bis 1 Woche vor Seminarbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % berechnet, sofern ein Alternativtermin vereinbart wird. Andernfalls fallen 50 % Stornokosten des vereinbarten Honorars an.
Bei noch späteren Absagen entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50 %, wenn ein Alternativtermin vereinbart wird. Ansonsten ist der gesamte Honorarbetrag für das abgesagte Seminar zu entrichten.
Falls der frei gewordene Platz von einer anderen Person auf der Warteliste übernommen wird fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 25 € an. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Seminar-Rücktrittsversicherung.
9. Rücktritt durch die Be the Change Stiftung
Fällt die Veranstaltung wegen Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen aus, so kann ein(e) benannt werden.
Wird kein(e) geeignete(r) ErsatzdozentIn gefunden, werden ggf. geleistete Vorauszahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Gesundheit, Kranken- und Haftpflichtversicherung, Kleidung
Mit der Anmeldung bestätigt die Teilnehmerin/der Teilnehmer, dass sie/er eine gültige und ausreichende Krankenversicherung oder vergleichbare Absicherung besitzt und keine der Teilnahme an der Veranstaltung entgegenstehenden gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Eventuell relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen sind von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen, um eine adäquate Risikoeinschätzung sowie eventuell erforderliche Anpassungen vornehmen zu können. Auf geeignete, den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung, insbesondere festes Schuhwerk, achtet die Teilnehmerin/der Teilnehmer selbst.
11. Haftung. Verjährung.
a) Die Be the Change Stiftung weist die Teilnehmerin/den Teilnehmer daraufhin, dass diese/dieser die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung tragen und für durch sie/ihn verursachte Schäden selbst aufkommen müssen.
b) Die Be the Change Stiftung haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Außerdem haftet sie für fahrlässige Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmerin/des Teilnehmers führen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Be the Change Stiftung nur, wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Eine Pflicht ist vertragswesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin/der Teilnehmer vertrauen durfte; die Rechte der Be the Change Stiftung nach Ziff. 6 bleiben davon unberührt. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus ist eine Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
c) Schadenersatzansprüche gegen die Be the Change Stiftung, die aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten resultieren, sowie sonstige gewährleistungsrechtliche Ansprüche verjähren nach Ablauf von zwölf Monaten seit ihrer Entstehung.
d) Alle weiteren Ansprüche, insbesondere wg. der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
e) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Sonstiges
a) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Teilnahme- und Haftungsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Vertragspartner werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke der Teilnahme- und Haftungsbedingungen.
b) Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahme- und Haftungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung wird nicht gewahrt durch E-Mail oder andere elektronische Übertragungsformen.
Stand: 24.03.2022