Allgemeine Geschäftsbedingungen Lebensweise Jahrestraining
Stand: Juli 2026
1. Anbieterin und Geltungsbereich
1.1 Anbieterin des Lebensweise Jahrestrainings ist:
Vivian Dittmar
Biedersteinerstraße 4a
80802 München
E-Mail: support@viviandittmar.net
Website: www.viviandittmar.net
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Teilnahme am Lebensweise Jahrestraining. Das Jahrestraining ist ein zusammenhängendes Programm aus mehreren Präsenzmodulen, begleitenden Online-Terminen und gegebenenfalls digitalen Materialien.
1.3 Für einzelne Präsenzseminare, Coaching-Ausbildungen, selbstständig buchbare Onlinekurse, Community-Mitgliedschaften und Warenbestellungen gelten gesonderte Vertragsbedingungen.
1.4 Das Angebot richtet sich an Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB sowie an Unternehmerinnen im Sinne des § 14 BGB.
1.5 Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung des Jahrestrainings auf der Website stellt eine Einladung zur Abgabe einer Buchung dar.
2.2 Mit Abschluss des Buchungs- oder Anmeldevorgangs gibt die buchende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
2.3 Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt nur dann bereits eine Vertragsannahme dar, wenn dies in ihr ausdrücklich erklärt wird.
2.4 Voraussetzung für die Teilnahme können ein persönliches Vorgespräch, die Teilnahme an bestimmten vorbereitenden Angeboten oder andere in der Ausschreibung genannte Kriterien sein.
2.5 Die Anbieterin kann eine Anmeldung ablehnen, wenn erforderliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder sachliche Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.
3. Gegenstand und Aufbau des Jahrestrainings
3.1 Das Jahrestraining ist ein inhaltlich und methodisch zusammenhängendes Gesamtprogramm. Art, Anzahl, Termine und Umfang der Präsenzmodule, Online-Termine und begleitenden Materialien ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung.
3.2 Die Präsenzmodule bauen inhaltlich und gruppendynamisch aufeinander auf. Die Anmeldung erfolgt deshalb für das gesamte Jahrestraining und nicht für einzelne Module.
3.3 Begleitende Online-Termine können durch Mitarbeiter*innen des Teams geleitet werden. Ein Anspruch auf die persönliche Teilnahme von Vivian Dittmar an sämtlichen Online-Terminen besteht nur, wenn dies in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich zugesagt wurde.
3.4 Ein bestimmter persönlicher, beruflicher oder gesundheitlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
4. Preise, Ratenzahlung und Fälligkeit
4.1 Es gilt der bei Vertragsschluss ausgewiesene Gesamtpreis.
4.2 Wird eine Ratenzahlung vereinbart, dient diese ausschließlich der Aufteilung des Gesamtpreises. Sie begründet kein monatlich kündbares Vertragsverhältnis.
4.3 Höhe und Fälligkeit der einzelnen Raten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung beziehungsweise dem vereinbarten Zahlungsplan.
4.4 Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme einzelner Termine, soweit in diesen Bedingungen oder durch zwingendes Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
4.5 Rechnungen werden elektronisch an die bei der Anmeldung angegebene E-MailAdresse übermittelt.
4.6 Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung die weitere Teilnahme beziehungsweise den Zugang zu noch nicht bereitgestellten Leistungen vorübergehend aussetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Unterkunft und Verpflegung
5.1 Unterkunft, Verpflegung sowie An- und Abreise sind nicht Bestandteil des Vertrages mit der Anbieterin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Wird die Unterbringung unmittelbar bei einem Seminarhaus gebucht, entsteht ein gesonderter Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und dem Seminarhaus.
5.3 Für Unterkunft und Verpflegung gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen des Seminarhauses. Dies gilt auch, wenn die Anbieterin organisatorische Informationen oder Zimmerwünsche an das Seminarhaus weiterleitet.
6. Teilnahme und versäumte Termine
6.1 Das Jahrestraining ist als zusammenhängendes Programm konzipiert, dessen Präsenzmodule inhaltlich und im gemeinsamen Gruppenprozess aufeinander aufbauen. Die Teilnahme ist daher für alle Module und deren gesamte Dauer vorgesehen.
6.2 Die Teilnahme an einem Modul umfasst grundsätzlich die vollständige Anwesenheit während der gesamten Veranstaltungsdauer. Eine spätere Anreise, frühere Abreise oder sonstige partielle Teilnahme ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
6.3 Ist eine Teilnahme an einem Modul oder Teil eines Moduls nicht möglich, muss die Anbieterin möglichst frühzeitig informiert werden.
6.4 Die Nichtteilnahme an einzelnen Präsenz- oder Online-Terminen führt grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf:
- anteilige Erstattung des Gesamtpreises,
- Nachholung in einer anderen Gruppe,
- individuelle Ersatztermine oder
- Bereitstellung einer Ersatzleistung.
6.5 In begründeten Ausnahmefällen kann die Anbieterin nach individueller Prüfung eine Ersatz- oder Nachholmöglichkeit anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
6.6 Wenn durch erhebliche Fehlzeiten eine verantwortbare Fortsetzung des individuellen Prozesses oder des Gruppenprozesses nicht mehr möglich erscheint, führen Anbieterin und teilnehmende Person zunächst ein gemeinsames Klärungsgespräch. Danach kann vereinbart werden, unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung möglich ist.
6.7 Sollte eine teilnehmende Person entgegen der ausdrücklichen Empfehlung der Leitung ein Modul vorzeitig verlassen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.
6.8 Ein Ausschluss allein aufgrund einer einmaligen Abwesenheit erfolgt nicht automatisch.
7. Gesundheit, Selbstverantwortung und Abgrenzung zur Therapie
7.1 Das Jahrestraining dient der Selbsterfahrung, persönlichen Entwicklung und Selbsthilfe. Es stellt keine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung dar und ersetzt eine solche nicht.
7.2 Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Heilungs- oder Erfolgsversprechen abgegeben.
7.3 Das Jahrestraining richtet sich grundsätzlich an Personen, die psychisch und körperlich in der Lage sind, eigenverantwortlich an intensiven Selbsterfahrungs- und Gruppenprozessen teilzunehmen.
7.4 Bei bestehenden körperlichen oder psychischen Erkrankungen sowie bei Unsicherheit über die eigene Belastbarkeit wird empfohlen, vor der Anmeldung fachlichen ärztlichen oder therapeutischen Rat einzuholen.
7.5 Teilnehmer*innen entscheiden grundsätzlich selbst, in welchem Umfang sie sich auf einzelne Übungen einlassen. Sie sind angehalten, eigene Grenzen wahrzunehmen und die Leitung zu informieren, wenn Unterstützung benötigt wird.
7.6 Für die Präsenzmodule gilt ein alkohol- und drogenfreier Rahmen. Eine Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen ist nicht gestattet.
8. Vertraulichkeit
8.1 Persönliche Informationen, Erfahrungen und Äußerungen anderer Teilnehmer*innen sind vertraulich zu behandeln.
8.2 Es dürfen keine Informationen außerhalb des Jahrestrainings weitergegeben werden, durch die andere Personen unmittelbar oder mittelbar identifiziert werden können. Dies gilt auch für Online-Termine, Übungsgruppen und selbst organisierte Kleingruppen.
8.3 Über eigene Erfahrungen darf berichtet werden, sofern dabei die Vertraulichkeit anderer Personen gewahrt bleibt.
8.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach dem Ende des Jahrestrainings fort.
8.5 Die Anbieterin verpflichtet die von ihr eingesetzten Teammitglieder im rechtlich zulässigen Umfang ebenfalls zur Vertraulichkeit.
9. Digitale Plattform und Materialien
9.1 Soweit digitale Materialien bereitgestellt werden, erhält die teilnehmende Person ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur persönlichen Nutzung.
9.2 Die Zugangsdauer ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Fehlt dort eine Angabe, werden die Materialien ab Beginn des Jahrestrainings für mindestens zwölf Monate bereitgestellt.
9.3 Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
9.4 Teilnehmer*innen sind selbst dafür verantwortlich, die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, insbesondere eine geeignete Internetverbindung, ein aktuelles Endgerät sowie gegebenenfalls Kamera und Mikrofon.
9.5 Vorübergehende Einschränkungen wegen erforderlicher Wartungsarbeiten oder nicht von der Anbieterin zu vertretender technischer Störungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung, sofern die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Gesetzliche Rechte bei Mängeln digitaler Leistungen bleiben unberührt.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
10.1 Die bereitgestellten Unterlagen sowie die vermittelten Texte, Darstellungen, Modelle und sonstigen geschützten Inhalte dürfen ausschließlich zur persönlichen Nutzung verwendet werden.
10.2 Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Nutzung ist nur im Rahmen gesetzlicher Erlaubnisse oder mit vorheriger Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaberin zulässig.
10.3 Die Teilnahme am Jahrestraining berechtigt insbesondere nicht dazu, geschützte Unterlagen oder konkrete geschützte Darstellungen für eigene Seminare, Ausbildungen, Veröffentlichungen oder vergleichbare Angebote zu übernehmen.
10.4 Das Anfertigen eigener Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen der Präsenzmodule oder Online-Termine ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Bildschirmaufzeichnungen, Bildschirmfotos, Transkriptionen sowie automatisierte oder KI-gestützte Mitschriften.
10.5 Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
11. Aufzeichnungen durch die Anbieterin
11.1 Präsenzmodule und vertrauliche Gruppenprozesse werden grundsätzlich nicht für Marketingzwecke aufgezeichnet.
11.2 Sollen Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen angefertigt werden, auf denen Teilnehmer*innen erkennbar oder hörbar sind, werden die Betroffenen vorab über Zweck, Verwendung und Speicherdauer informiert.
11.3 Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und freiwillig eingeholt. Die Teilnahme am Jahrestraining ist grundsätzlich auch ohne eine Einwilligung in Aufnahmen zu Veröffentlichungs- oder Marketingzwecken möglich.
11.4 Online-Termine werden nur aufgezeichnet, wenn dies vorher angekündigt wurde und die erforderliche rechtliche Grundlage besteht. Teilnehmer*innen werden vor Beginn der Aufzeichnung deutlich darauf hingewiesen.
12. Änderungen durch die Anbieterin
12.1 Die Anbieterin darf Inhalte, Methoden, Materialien, Zeitabläufe oder einzelne Programmpunkte ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, der Gesamtcharakter des Jahrestrainings erhalten bleibt und die Änderung für die Teilnehmer*innen zumutbar ist.
12.2 Bei Verhinderung einer angekündigten Leitungsperson kann eine fachlich geeignete Ersatzleitung eingesetzt werden, soweit die persönliche Durchführung durch diese Person nicht ausdrücklich als wesentliche Eigenschaft des Angebots vereinbart wurde.
12.3 Änderungen von Veranstaltungsterminen oder -orten sind zulässig, wenn ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für die Teilnehmer*innen zumutbar ist. Wesentliche Änderungen werden so früh wie möglich mitgeteilt.
12.4 Gesetzliche Rechte bei erheblichen oder unzumutbaren Änderungen bleiben unberührt.
13. Stornierung vor Beginn des Jahrestrainings
13.1 Nach Ablauf einer gegebenenfalls bestehenden Widerrufsfrist kann die Teilnahme vor Beginn des ersten Moduls in Textform storniert werden. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der Anbieterin.
13.2 Es gelten folgende Stornokosten:
- bis einschließlich 42 Kalendertage vor Beginn des ersten Moduls: 200 € Bearbeitungsgebühr
- 41 bis 29 Kalendertage vor Beginn: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 28 bis 8 Kalendertage vor Beginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- ab 7 Kalendertagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen zum ersten Modul: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Die Bearbeitungsgebühr wird nicht zusätzlich zu den prozentualen Stornokosten erhoben.
13.3 Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anbieterin kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13.4 Kann der frei gewordene Platz anderweitig vergeben werden oder nimmt nach vorheriger Zustimmung eine geeignete Ersatzperson teil, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 100 € an. Bereits darüber hinaus geleistete Zahlungen werden erstattet.
13.5 Eine vorgeschlagene Ersatzperson kann abgelehnt werden, wenn sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, die erforderliche persönliche Auswahl nicht durchlaufen hat oder andere sachliche Gründe gegen ihre Teilnahme sprechen.
13.6 Eine Übertragung auf einen späteren Jahrgang ist nur nach individueller Vereinbarung und aus Kulanz möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
13.7 Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch bei Krankheit oder sonstige persönlicher Verhinderung. Der Abschluss einer Seminar-Rücktrittsversicherung wird empfohlen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14. Beendigung nach Beginn des Jahrestrainings
14.1 Das Jahrestraining wird für die in der Leistungsbeschreibung festgelegte Gesamtdauer geschlossen. Eine vereinbarte Ratenzahlung begründet kein monatliches Kündigungsrecht.
14.2 Die bloße Nichtteilnahme oder der freiwillige Abbruch des Jahrestrainings lässt die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises grundsätzlich unberührt.
14.3 Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände und der Interessen beider Seiten die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.
14.4 Im Fall einer wirksamen vorzeitigen Vertragsbeendigung werden bereits erbrachte Leistungen, ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Besetzung des Platzes nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
14.5 Eine Erkrankung oder persönliche Veränderung führt nicht automatisch zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht. Maßgeblich sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
15. Ausschluss vom Jahrestraining
15.1 Die Anbieterin kann eine Person ganz oder teilweise vom Jahrestraining ausschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
15.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die betreffende Person:
- andere Personen erheblich oder wiederholt in ihren Grenzen verletzt,
- die Sicherheit oder den geschützten Gruppenrahmen schwerwiegend beeinträchtigt,
- vertrauliche Informationen über andere Teilnehmer*innen weitergibt,
- unerlaubte Aufnahmen anfertigt oder Zugangsdaten weitergibt,
- die Veranstaltung vorsätzlich oder wiederholt erheblich stört,
- unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen teilnimmt oder
- konkrete Anweisungen missachtet, die dem Schutz oder der Sicherheit der Gruppe dienen.
15.3 Soweit es nach den Umständen zumutbar ist, findet vor einem Ausschluss ein Klärungsgespräch statt und die Person erhält Gelegenheit, das beanstandete Verhalten zu ändern. Bei schwerwiegenden Vorfällen kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.
15.4 Die finanziellen Folgen des Ausschlusses richten sich nach Verantwortlichkeit, bereits erbrachten Leistungen, ersparten Aufwendungen und der Möglichkeit, den Platz anderweitig zu besetzen. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
15.5 Ein pauschaler Anspruch der Anbieterin auf sämtliche noch offenen Raten allein aufgrund des Ausschlusses besteht nicht. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
16. Absage, Verlegung oder Abbruch durch die
Anbieterin
16.1 Die Anbieterin kann das Jahrestraining aus wichtigem Grund absagen oder einzelne Termine verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
- Erkrankung oder unvorhersehbarer Verhinderung der Leitung,
- Nichterreichen einer angegebenen Mindestteilnehmendenzahl,
- Ausfall des Veranstaltungsortes,
- höherer Gewalt oder
- anderen nicht von der Anbieterin zu vertretenden Umständen, welche die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
16.2 Bei einer vollständigen Absage vor Beginn werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.
16.3 Muss ein einzelner Termin verlegt werden, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten. Ist die Teilnahme am Ersatztermin nicht zumutbar und kann keine angemessene Ersatzleistung angeboten werden, werden die auf den betroffenen Termin entfallenden Gebühren anteilig erstattet.
16.4 Muss das gesamte Jahrestraining nach Beginn endgültig abgebrochen werden, werden die auf noch nicht erbrachte Leistungen entfallenden Gebühren erstattet.
16.5 Aufwendungen für Anreise, Unterkunft, Verpflegung oder sonstige gegenüber Dritten gebuchte Leistungen werden nicht erstattet, soweit die Anbieterin die Absage, Verlegung oder den Abbruch nicht zu vertreten hat. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
17. Haftung
17.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
17.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
17.4 Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreterinnen, Mitarbeiterinnen und Erfüllungsgehilf*innen der Anbieterin.
17.5 Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
18. Widerrufsrecht
18.1 Verbraucher*innen wird bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein vierzehntägiges Widerrufsrecht eingeräumt.
18.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss.
18.3 Der Widerruf ist mittels einer eindeutigen Erklärung an folgende Anschrift zu richten:
Vivian Dittmar
Biedersteinerstraße 4a
80802 München
E-Mail: support@viviandittmar.net
18.4 Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
18.5 Im Fall eines wirksamen Widerrufs werden alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufs zurückgezahlt. Für die Rückzahlung wird grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwendet wie bei der ursprünglichen Zahlung.
18.6 Hat die teilnehmende Person ausdrücklich verlangt, dass Leistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen, ist im Fall eines Widerrufs ein angemessener Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen.
18.7 Das gesetzlich erforderliche Muster-Widerrufsformular wird gesondert im Buchungsprozess bereitgestellt. Seine Verwendung ist nicht vorgeschrieben.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Die Anbieterin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
20.2 Bei Verbraucher*innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem die betreffende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
20.3 Ist die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand.
20.4 Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben im Übrigen unberührt.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Für den Vertrag gilt diejenige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde. Spätere Änderungen gelten nicht automatisch für bestehende Verträge.
21.2 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
21.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.